News

Digitale Grundbildung

Am 15. Dezember 2021 hat der Nationalrat beschlossen, dass statt der Verbindlichen Übung Digitale Grundbildung ein Pflichtgegenstand eingeführt werden soll. Der neue Pflichtgegenstand wird in der 5. bis 8. Schulstufe mit jeweils mindestens einer fixen Stunde im Stundenplan umgesetzt, somit ergibt sich eine Zahl von insgesamt mindestens 4 Jahreswochenstunden im Verlauf der Sekundarstufe I. Dies bedeutet auch eine Erhöhung der Gesamtzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe I um 4 Stunden. Im Herbst 2022/23 starten die Schüler der 1. bis 3. Klasse mit dem neuen Pflichtgegenstand. Zur Implementierung des Pflichtgegenstandes “Digitale Grundbildung” steht den Mittelschulen gemäß Stundentafel in der 5. bis 7. Schulstufe jeweils eine zusätzliche Jahreswochenstunde pro Schulstufe zur Verfügung. In der 8. Schulstufe (4. Klasse Mittelschule) wird die Verbindliche Übung “Digitale Grundbildung” auslaufend im Schuljahr 2022/23 geführt und erst im Schuljahr 2023/24 als Pflichtgegenstand mit einer weiteren Jahresstunde eingeführt.

Lehrplan “Digitale Grundbildung”

Unsere Website benutzt Cookies um eine bestmögliche Darstellung der Inhalte zu erzielen.